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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Für die Nutzung der SB Waschanlage und für vereinbarte Leistungen der Fahrzeugpflege. Entwurfsstand: 14. Juli 2026.

Prüfbarer Entwurf

Gelb markierte Angaben müssen, sofern vorhanden, vor der öffentlichen Veröffentlichung ergänzt werden. Der gesamte Text sollte rechtlich geprüft werden und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

1. Betreiber und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Waschplatzes Rösrath, betrieben durch die Wap Rösrath eGbR, sowie für gesondert vereinbarte Leistungen der Fahrzeugaufbereitung, Versiegelung und Leasingrückgabe Reinigung. Für die Nutzung der Anlage gilt zusätzlich die Hausordnung in ihrer vor Ort ausgehängten und online abrufbaren Fassung.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Bei der SB Wäsche kommt der Nutzungsvertrag mit dem Einwurf oder der Freigabe des Entgelts und dem Start des gewählten Programms zustande. Art und Umfang der SB Leistung ergeben sich aus dem gewählten Programm und den Bedienhinweisen an der Anlage.

Bei Fahrzeugaufbereitungen, Versiegelungen und Leasingrückgabe Reinigungen ergibt sich der Leistungsumfang aus der individuellen Vereinbarung. Ein bestimmter optischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die an der Anlage ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise. Für die SB Wäsche stehen die jeweils an der Anlage angezeigten Zahlungsmittel zur Verfügung. Ein Anspruch auf Auszahlung nicht verbrauchter Restbeträge besteht nicht, sofern die Leistung ordnungsgemäß bereitgestellt wurde.

Bei einer nachweisbaren technischen Störung wird eine mögliche Erstattung nach Mitteilung von Datum, Uhrzeit und betroffener Waschbox geprüft. Störungen sind möglichst sofort unter 02205 906888 zu melden.

4. Pflichten bei der Fahrzeugwäsche

Die Anlage und sämtliche Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den Bedienhinweisen genutzt werden. Das Fahrzeug muss für die gewählte Reinigung geeignet sein. Lose oder beschädigte Fahrzeugteile, Antennen, Anbauteile und empfindliche Zubehörteile sind vor der Wäsche zu sichern oder zu entfernen.

Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand des Hochdruckstrahls ist einzuhalten. Der Strahl darf nicht auf Menschen, Tiere, elektrische Bauteile, offene Fahrzeugbereiche oder erkennbar beschädigte Fahrzeugteile gerichtet werden.

5. Prüfung der Waschbürste

Die Waschbürste ist vor jeder Benutzung sorgfältig auf Sand, Steine, Metallteile oder andere Verunreinigungen zu prüfen. Erkennbare Verunreinigungen müssen vor dem Kontakt mit dem Fahrzeug vollständig ausgespült werden. Ist eine sichere Reinigung nicht möglich, darf die Bürste nicht verwendet werden und die Störung ist dem Betreiber zu melden.

Die Waschbürste darf nicht für stark verschmutzte Felgen, Radkästen, Ladeflächen oder andere Bereiche verwendet werden, durch die grobe Verunreinigungen in der Bürste zurückbleiben können.

6. Motorwäsche und unzulässige Arbeiten

Motorwäschen sind ohne vorherige ausdrückliche Absprache mit dem Betreiber nicht erlaubt. Untersagt sind außerdem Ölwechsel, Reparaturen, Wartungsarbeiten sowie das Ablassen oder Entsorgen von Kraftstoffen, Ölen, Kühlmitteln oder sonstigen Betriebsstoffen.

7. Verhalten bei Störungen und Schäden

Bei einer Störung ist die Nutzung sofort zu unterbrechen. Manipulationen, eigenmächtige Reparaturen und das Öffnen technischer Einrichtungen sind untersagt. Schäden an Fahrzeug oder Anlage sind dem Betreiber unverzüglich und möglichst vor Verlassen des Geländes zu melden. Der Schaden ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

8. Professionelle Fahrzeugpflege

Kundinnen und Kunden müssen bei Auftragserteilung auf bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, empfindliche Materialien, lose Teile und besondere Fahrzeugausstattungen hinweisen. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Erst während der Arbeit erkennbare Besonderheiten können eine Anpassung des Leistungsumfangs erforderlich machen. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.

9. Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Für Schäden, die durch eine erkennbar verunreinigte und dennoch verwendete Waschbürste, die Missachtung von Bedienhinweisen, einen zu geringen Sicherheitsabstand oder ungeeignete beziehungsweise bereits beschädigte Fahrzeugteile verursacht werden, haftet der Betreiber nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden trifft.

10. Hausrecht

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen kann die Nutzung untersagt und ein Hausverbot ausgesprochen werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

11. Mängel und Schlussbestimmungen

Beanstandungen sollen unverzüglich mitgeteilt werden, damit der Sachverhalt geprüft werden kann. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

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